Kran

Ausbildung und Prüfung zum Führen von Kranen

Jeder, der gewerblich einen Kran benutzen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) sowie DGUV Grundsatz 309-003 (ehemals BGG 921) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

Termine finden regelmäßig statt und können weiter unten gebucht werden. Der Kurs ist jeweils von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Theorie

Im Theorieunterricht werden folgende Kenntnisbereiche vermittelt:

Krantechnik

  • Definition und Begriffe von Kranen,
  • Kranbauarten (siehe z.B. DIN 15 001-1 „Krane; Begriffe, Einteilung nach der Bauart“),
  • Physikalische Grundbegriffe, soweit für den sicheren Betrieb von Kranen erforderlich (z.B. Hebelgesetz, Standsicherheit, Masse, Kraft, Schwerpunkt, Arbeitsgeschwindigkeit, Beschleunigung, Massenträgheit/Pendel),
  • Hauptbaugruppen,
  • Antriebe, Triebwerke,
  • Kraftübertragungselemente,
  • Maschinenelemente,
  • Hydraulik,
  • Pneumatik,
  • Elektrische Ausrüstung,
  • Tragmittel,
  • Kranbahnen,
  • Gleisanlagen,
  • Aufstiege, Laufstege,
  • Sicherheitseinrichtungen und Bremsen,
  • Standsicherheit kippgefährdeter Krane (z.B. Tragfähigkeit, Ballastierung,Abstützung).

Kranbetrieb

  • Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise von Kranen,
  • Betriebsanleitung des Herstellers,
  • Betriebsanweisung des Betreibers,
  • Krankontrollbuch,
  • Handzeichen für Einweiser,
  • Kranfahrweise (z.B. Nachlaufweg, Durchbiegung der Krankonstruktion unter Last),
  • Prüfungen vor Arbeitsaufnahme,
  • Meldung festgestellter Mängel und Unregelmäßigkeiten,
  • Verhalten bei Störungen,
  • Koordination und Abstimmung bei Überschneidung von Arbeitsbereichen mehrerer Krane (z.B. Vorfahrtsregelung),
  • zusätzliche Ausbildung für besondere Arbeitsweisen (z.B. kabellose Steuerung),
  • besondere Gefährdungen bei Kranarbeiten im Freien (z.B. Verhalten bei Wind),
  • Schrägzug,
  • Losreißen festsitzender Lasten,
  • Personenbeförderung,
  • Zusammenarbeit mehrerer Krane,
  • Kranprüfung (z.B. Intervalle, Prüfer).

Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten

  • Definition und Begriffe von Lastaufnahmeeinrichtungen,
  • Kennzeichnung der Lastaufnahmeeinrichtungen,
  • Abschätzen von Lasten,
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel,
  • richtiges Anschlagen von Lasten,
  • richtiges Absetzen und Lagern von Lasten,
  • Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln.
Im Anschluss erfolgt eine theoretische Prüfung.

Praxis

In der Praxis legen wir sehr viel Wert auf:

Einweisung am Kran

  • Erläuterung der Kranbaugruppen und ihrer Funktionen,
  • Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes (z. B. Funktionsprüfung der Bremse und Nothalteinrichtungen),
  • Inbetriebnahme von Kranen,
  • Außerbetriebnahme von Kranen (z. B. Windsicherung einlegen, Lösen der Drehwerksbremse beim Turmdrehkran),
  • Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung bei Kranen (z. B. Absperrung, Bewegungsbegrenzungseinrichtungen),
  • Verhalten bei Betriebsstörungen,
  • Rüstarbeiten bei ortsfesten Kranen.

Übungen mit dem Kran

  • Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten, stabile Schwerpunktlage beim Anheben und Absetzen von Lasten,
  • gradliniges Fahren mit und ohne Last,
  • Zielfahren und Zielsenken nach Vorgabe,
  • Abfangen der pendelnden Last,
  • Arbeiten mit Einweiser,
  • Arbeiten mit Anschläger,
  • Dialogfahren mit allen Antrieben,
  • Fahren mit sperrigen Teilen,
  • Rüstarbeiten beim ortsveränderlichen Kran,
  • Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung von Kranen,
  • Einsatz von Personenaufnahmemitteln,
  • Anschlagen von Lasten

Wartungsarbeiten

  • Wartung anhand der Betriebsanleitung,
  • einfache Verschleißkontrolle,
  • Reinigen,
  • Korrosionsschutz,
  • Erkennen von Undichtigkeiten,
  • Antriebe, Triebwerke,
  • Kraftübertragungselemente (z. B. Bremsen, Getriebe, Hydraulik),
  • Handhabung von Abschmiereinrichtungen und Werkzeugen.

Ihre praktischen Fertigkeiten dürfen Sie am Ende bei der praktische Prüfung unter Beweis stellen. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Berechtigung zum Führen von Erdbaumaschinen.

Noch Fragen?

Du hast noch Fragen zum Kurs?

Melde Dich gerne bei uns unter Telefon 07193 6322 (Mo+Do: 16:00 - 20:00 Uhr) oder

per Mail an info@schmidt-fahrschule.de.

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