Gabelstapler

Ausbildung und Prüfung zum Führen von Gabelstaplern

Jeder, der gewerblich einen Gabelstapler führen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27 §7 I) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.

  • Ersterwerb
    Beim erstmaligen Erwerb des Staplerscheines ist ein 2-tägiger Kurs erforderlich.

1. Tag: Theorieunterricht: Freitag von 15:00 - 20:00 Uhr und

2. Tag: Praxis: Samstag von 08:00 - 12:00 Uhr

  • Jährliche Unterweisung
    Zum Erhalt des Staplerscheines ist eine jährliche Unterweisung erforderlich. Diese findet Freitags von 15:00-17:00 Uhr statt.

Eine Teilnahme ist nur mit voriger Anmeldung möglich.

Theorie

Im Theorieunterricht werden folgende Kenntnisbereiche vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Arten von Flurförderzeugen
  • Anforderungen an den Bediener von Gabelstaplern
  • Standsicherheit
  • Technik, Tragfähigkeit
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Sondereinsätze
  • Wartung und Pflege
  • Funktions- und Sicherheitsprüfung
Im Anschluss erfolgt eine theoretische Prüfung.

Praxis

In der Praxis legen wir sehr viel Wert auf:

  • die Einhaltung der in der Theorie vermittelten Vorschriften
  • Be- und Entladen von Fahrzeugen
  • Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von verschiedenen Lasten
Ihre praktischen Fertigkeiten dürfen Sie am Ende bei der praktische Prüfung unter Beweis stellen. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihren Staplerschein.

Was muss ich mitbringen?

Zum Grundkurs:

  • Passbild
  • am 2. Tag angepasste Kleidung. Wir machen praktische Übungen mit dem Gabelstapler im Hof.

Zur Unterweisung:

  • Vorhandenen Staplerschein

Noch Fragen?

Du hast noch Fragen zum Kurs?

Melde Dich gerne bei uns unter Telefon 07193 6322 (Mo+Do: 16:00 - 20:00 Uhr) oder

per Mail an info@schmidt-fahrschule.de.

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