Gabelstapler
Ausbildung und Prüfung zum Führen von Gabelstaplern
Jeder, der gewerblich einen Gabelstapler führen will, muss gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27 §7 I) ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben. Wir bieten Ihnen diese Ausbildung und Prüfung an.
- Ersterwerb
Beim erstmaligen Erwerb des Staplerscheines ist ein 2-tägiger Kurs erforderlich.
1. Tag: Theorieunterricht: Freitag von 15:00 - 20:00 Uhr und
2. Tag: Praxis: Samstag von 08:00 - 12:00 Uhr
- Jährliche Unterweisung
Zum Erhalt des Staplerscheines ist eine jährliche Unterweisung erforderlich. Diese findet Freitags von 15:00-17:00 Uhr statt.
Eine Teilnahme ist nur mit voriger Anmeldung möglich.
Theorie
Im Theorieunterricht werden folgende Kenntnisbereiche vermittelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Arten von Flurförderzeugen
- Anforderungen an den Bediener von Gabelstaplern
- Standsicherheit
- Technik, Tragfähigkeit
- Sicherheitseinrichtungen
- Sondereinsätze
- Wartung und Pflege
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
Praxis
In der Praxis legen wir sehr viel Wert auf:
- die Einhaltung der in der Theorie vermittelten Vorschriften
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
- Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von verschiedenen Lasten
Was muss ich mitbringen?
Zum Grundkurs:
- Passbild
- am 2. Tag angepasste Kleidung. Wir machen praktische Übungen mit dem Gabelstapler im Hof.
Zur Unterweisung:
- Vorhandenen Staplerschein
Noch Fragen?
Du hast noch Fragen zum Kurs?
Melde Dich gerne bei uns unter Telefon 07193 6322 (Mo+Do: 16:00 - 20:00 Uhr) oder
per Mail an info@schmidt-fahrschule.de.
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